Risikoprämie

Die Risikoprämie (RP, englisch risk premium; je nach Vorzeichen auch Risikoabschlag oder Risikozuschlag genannt) ist allgemein in der Wirtschaft die Entschädigung für ein durch den Risikoträger übernommenes Finanzrisiko.

Die Risikoprämie ist konkret in der Kostenrechnung das im Gewinn enthaltene Äquivalent für das allgemeine Unternehmerwagnis. Speziell bei der Kapitalanlage müssen risikoscheue Anleger eine Risikoprämie in ihre Erwartungen des Realzinses einbauen, wenn Unsicherheit über die Inflationsentwicklung besteht. So setzt sich beispielsweise die erwartete Gleichgewichtsrendite einer Aktie aus dem risikolosen Basiszinssatz und der Risikoprämie zusammen. In der Außenwirtschaftstheorie ist die Risikoprämie die Differenz zwischen der erwarteten Rendite einer Kapitalanlage in Fremdwährung und der Rendite einer vergleichbaren Anlage in Inlandswährung. Die Risikoprämie ist versicherungstechnisch der wichtigste kalkulatorische Bestandteil der Versicherungsprämie (Bruttoprämie), der für die reine Risikoübernahme vom Versicherer festgesetzt wird.

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Internationale Wirtschaft, 2013, S. 320
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1997, S. 513
  3. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1997, S. 570
  4. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1997, S. 931
  5. Dieter Farny/Elmar Helten/Peter Koch/Reimer Schmidt (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung HdV, 1988, S. 525 f.