Rundfunkabgabe (Schweiz)

Die heutige Abgabe für Radio und Fernsehen (Haushaltsabgabe gemäss Art. 69 ff. RTVG sowie die Unternehmensabgabe gemäss Art. 70 ff. RTVG) und die Empfangsgebühr (Art. 109b RTVG) bilden das schweizerische Gebührenmodell zur Finanzierung des Service public im Bereich Rundfunk. Davon erhält die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) im Rahmen des Wettbewerbs rund 75 Prozent, den Rest die übrigen konzessionierten, privatrechtlichen lokalen Radio- und Fernsehsender (vgl. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft#Die Gesellschaft).