Rundfunkempfangsgerät

Rundfunkempfangsgeräte werden in den meisten Ländern als technische Einrichtung definiert, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. In den meisten Ländern (in Deutschland seit 2013) schließt das Internet-Streaming ausdrücklich mit ein. Die Definition dient üblicherweise zur Feststellung einer Rundfunkgebührenpflicht.

  1. Beispiel in Deutschland: §1, Abs. 1, Satz 1 des RGebStV