Südafrikanische Staatsangehörigkeit

Die südafrikanische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Republik Südafrika mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Seit 1994 gehen mit der Staatsangehörigkeit auch einheitliche Bürgerrechte einher.

Wie in der britischen Tradition üblich, gab es lange eine starke Geburtsortskomponente (ius soli). Durch verschiedene Änderungen wurde das Abstammungsprinzip immer mehr gestärkt.