Sabotageschutz
Sabotageschutz bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen gegen Sabotage. Dabei kann die Gefährdung sowohl von außen als auch von Innentätern ausgehen. Aufgabe des Sabotageschutzes ist es, lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind, vor Sabotageakten zu schützen.
Potenziellen Innentätern, die aufgrund ihres Wissens und/oder ihrer Nähe zur Einrichtung in der Lage sind, Sabotageakte zu verüben, soll diese Möglichkeit durch Sabotageschutz von vornherein genommen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Funktionsfähigkeit lebens- und verteidigungswichtiger Einrichtungen erhalten bleibt. Zudem soll verhindert werden, dass sich eine mögliche Eigengefahr dieser Einrichtungen durch einen von einem Innentäter verübten Sabotageakt realisiert.
- ↑ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz – SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV). 15. Februar 2018, abgerufen am 20. März 2020.