Sachübernahme
Als Sachübernahme bezeichnet man im Kapitalgesellschaftsrecht eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Übernahme von Vermögensgegenständen, die nicht im Rahmen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte erfolgt.
Als Sachübernahme bezeichnet man im Kapitalgesellschaftsrecht eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Übernahme von Vermögensgegenständen, die nicht im Rahmen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte erfolgt.