Sachenrecht (Schweiz)

Das Sachenrecht ist in der Schweiz ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Es ist im vierten Teil (Art. 641–977) des Zivilgesetzbuches (ZBG) geregelt.

Sachenrechte sind absolute Rechte, das heisst, sie können – anders als relative Rechte, welche nur zwischen bestimmten Rechtssubjekten Wirkung entfalten – gegenüber jedermann geltend gemacht werden.