Sachsenspiegel
Der Sachsenspiegel (Selbstbezeichnung mittelniederdeutsch: sassen spegel) ist ein zwischen 1220 und 1235 entstandenes Rechtsbuch. Mit rund 400 Handschriften handelt sich um den mit Abstand am häufigsten handschriftlich überlieferten Rechtstext in niederdeutscher Sprache aus dieser Zeit. Der sächsische Rechtskundige Eike von Repgow, der jedenfalls das Landrecht des Sachsenspiegels verfasste, sagt, er habe sich das niedergelegte Recht nicht ausgedacht, sondern nur an alte Traditionen angeknüpft: „Diz recht ne han ich selve nicht underdacht / iz haben von aldere an unsich gebracht/ Unse gute vore varen“. Das tat er mit großem Erfolg und für ein Rechtsbuch unerreichter Wirkung. Was Eike niederschrieb, blieb teilweise bis in das 19. Jahrhundert geltendes Recht und erfuhr räumliche Verbreitung über Tausende von Kilometern in verschiedene Richtungen. Der Sachsenspiegel wurde Vorbild für weitere Rechtskodifizierungen wie Glogauer Rechtsbuch, Görlitzer Rechtsbuch, Rechtsbuch der Stadt Herford, Löwenberger Rechtsbuch, Meißener Rechtsbuch, Neumarkter Rechtsbuch, Livländischer Rechtsspiegel oder dem Schwabenspiegel.
- ↑ Sachsenspiegel, Reimvorrede, V. 151–153.