Sanctio

Die Sanctio oder Poenformel im Kontext von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit enthält die Androhung einer Strafe für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen den in der Dispositio festgelegten rechtssetzenden Inhalt einer Urkunde. Parallel dazu oder auch stattdessen konnte die Verheißung einer Belohnung für die Einhaltung des Rechtsgehaltes der Urkunde stehen. Die angedrohte Strafe konnte in Form einer Geldbuße, des in Ungnadefallens beim Urkundenaussteller oder einer geistlichen Strafe, etwa eines Anathems, bestehen.

  1. Ahasver von Brandt: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfwissenschaften. (= Urban-Taschenbücher. Band 33). 13. Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1992, ISBN 3-17-012099-9, S. 91.
  2. 1 2 3 Peter-Johannes Schuler: Poenformel. In: Peter Dinzelbacher (Hrsg.): Sachwörterbuch der Mediävistik (= Kröners Taschenausgabe. Band 477). Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1992, ISBN 3-520-47701-7, S. 641.
  3. 1 2 Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Band 1, 3. Auflage. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1958, S. 48.