Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie)


Richtlinie 76/211/EWG

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Fertigpackungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Verbraucherrecht, Eichrecht
Grundlage: EWGV, insbesondere Artikel 100
Inkrafttreten: 23. Januar 1976
Letzte Änderung durch: Richtlinie 2007/45/EG
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
11. Oktober 2007
In nationales Recht
umzusetzen bis:
22. Juli 1977
Umgesetzt durch: Deutschland
Fertigpackungsverordnung
Fundstelle: ABl. L 46 vom 21.2.1976, S. 1–11
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen (inoffiziell kurz EU-Fertigpackungsrichtlinie) ist eine EG-Richtlinie, die regelt, in welchem Maße die Masse oder das Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen darf.

Das stilisierte kleine steht für die Abkürzung quantité estimée (= frz. für „geschätzte, veranschlagte Menge“)