Schützenschnur
Die Schützenschnur der Bundeswehr ist eine Auszeichnung für besondere Schießleistungen von Soldaten und eines der drei Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst. Sie kann von Mannschaften und Unteroffizieren der Bundeswehr am Dienstanzug getragen werden.
Die Bedingungen zum Erwerb sind in der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit Handwaffen“ bzw. A2-222/0-0-4751 „Schießausbildung mit Handwaffen“, die Trageweise in der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ geregelt.
- ↑ Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 – Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Version 2.1). (PDF) In: Bundeswehr. Zentrum Innere Führung, 1. Oktober 2019, abgerufen am 6. August 2021.