SchUM-Stätten von Speyer, Worms und Mainz

SchUM-Stätten von Speyer, Worms und Mainz
UNESCO-Welterbe

Teil des Heiligen Sands in Worms
Vertragsstaat(en): Deutschland Deutschland
Typ: Kultur
Kriterien: (ii)(iii)(vi)
Fläche: 05,56 ha
Pufferzone: 16,43 ha
Referenz-Nr.: 1636
UNESCO-Region: Europa und Nordamerika
Geschichte der Einschreibung
Einschreibung: 2021  (Sitzung 44)

Die SchUM-Stätten von Speyer, Worms und Mainz sind Bestandteil der Liste des UNESCO-Welterbes und umfassen jüdisches Kulturerbe der SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz. Die Gebäude und zwei Friedhöfe aus der Zeit zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert gehören seit 2021 zum UNESCO-Welterbe. Sie dienten als Vorbilder für spätere jüdische Gemeinde- und Sakralbauten sowie Friedhöfe in Aschkenas. Die Orte gelten „als Wiege der aschkenasischen jüdischen Lebenstradition“. Das Akronym „SchUM“ steht für die Initialen der hebräischen Namen der drei Städte (Schin (Sch ש) für Schpira (Speyer), Waw (U ו) für Warmaisa (Worms) und Mem (M מ) für Magenza (Mainz)).

Der Heilige Sand in Worms gilt als ältester in situ erhaltener jüdischer Friedhof in Europa, die Speyrer Mikwe ist das älteste erhaltene rituelle Tauchbad in Mitteleuropa und die Wormser Frauenschul ist die erste überhaupt überlieferte Frauensynagoge. Wiederaufbau und Sicherungsmaßnahmen im 20. Jahrhundert haben die historische Bedeutung der Denkmale bewahrt.