Schengener Übereinkommen von 1985

Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
Kurztitel: Schengener Übereinkommen
Datum: 14. Juni 1985
Inkrafttreten: 15. Juni 1985
Fundstelle: GMBl. 1986 S. 79
Vertragstyp: multinationales Regierungsübereinkommen, heute Teil des Schengen-Besitzstands
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Unterzeichnung: 5
Ratifikation: in Deutschland keine
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 (vollständige amtliche Bezeichnung: Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen – in der Literatur gelegentlich als Schengen I bezeichnet) ist ein Regierungsübereinkommen, das auf Initiative des französischen Staatspräsidenten François Mitterrand und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg an Bord des luxemburgischen Schiffs Princesse Marie-Astrid bei Schengen (Luxemburg) geschlossen wurde, und das einem Europa ohne Binnengrenzkontrollen den Weg ebnete.

Das Schengener Übereinkommen von 1985 wurde durch das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990 (auch Schengen II genannt) ergänzt und ausgeführt.

  1. Hans Gebhardt, Rüdiger Glaser, Sebastian Lentz (Hrsg.): Europa – eine Geographie. Springer, 2013, ISBN 978-3-8274-2005-3, S. 210 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 11. Januar 2016]).
  2. Nina Haas: Die Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen. facultas.wuv/maudrich, Wien 2001, ISBN 3-85114-583-6, S. 34 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 11. Januar 2016]).