Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger. Kommt die Leistung dort an, ist der Erfolg eingetreten. Erfüllt wird bereits am Leistungsort.