Schiedsverfahren

Als Schiedsverfahren, laut deutscher ZPO schiedsrichterliches Verfahren, bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen

Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.