Schienenführung
Unter einer Schienenführung versteht man ein Führungssystem mit Trag- und/oder Führungsschienen.
Eine Schienenführung kann unterschiedlich ausgeführt werden:
- ein Element wie ein Gleitstück (Gleiter) oder ein (Schiebe-)Schlitten wird gleitend in oder auf einer Schiene geführt
- die Führungs- oder Laufrollen eines Rollers (Rollwagen, Laufwagen, Rollapparat) laufen auf den inneren oder äußeren Laufflächen einer Führungs- oder Laufschiene, z. B. einer Vorhangschiene
- eine Kederschiene mit C-förmigem Querschnitt führt die als Keder ausgebildete Kante einer Plane oder eines Textils
- zwei parallel geführte Schienen führen einen Schiebetisch, Führungsschlitten oder einen Laufwagen, z. B. einen auf Gleisen laufenden Eisenbahnwagen
In der Regel ist die Schiene stationär und führt ein bewegliches Element, das jedoch auch selber eine Schiene sein kann. Schiebetüren beispielsweise hängen in der Regel an Laufrollen, die in einer ortsfesten Schiene geführt werden, verfügen an der Unterkante jedoch über eine weitere Führungsschiene, die entlang eines stationären Dorns geführt wird.
Neben den abgebildeten Profilschienen kann auch eine Führungsnut in einem massiven Werkstück, ein C- oder U-Profil, ein Konstruktionsprofil oder ein Vollprofil wie ein Rundeisen als Führungsschiene dienen.