Schienenverkehrslärm
Als Schienenverkehrslärm (kurz auch Schienenlärm) wird der Lärm bezeichnet, der durch den Betrieb von Eisenbahnen und Straßenbahnen entsteht. Die als Lärm empfundenen Geräusche entstehen im Stillstand und bei Zugfahrten. Typische Geräusch sind Rollgeräusche, Aufprallgeräusche, Antriebsgeräusche, aerodynamische Geräusche, Kurvengeräusche, Bremsgeräusche, Geräusche des Signalhorns sowie Geräusche der Hilfseinrichtungen und anderer Komponenten.
Die volkswirtschaftlichen Lärmkosten des Schienenverkehrs in Deutschland wurden 2010 auf 0,83 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Die vom Fahrbetrieb verursachten Schallimmissionen werden in Deutschland in der 16. BImSchV geregelt, die Einwirkungen von abgestellten Schienenfahrzeugen und Geräusche von Betriebs- oder Werksgeländen werden in Deutschland als Gewerbelärm betrachtet und fallen dementsprechend in den Bereich der TA Lärm.
- ↑ Monitoring Eisenbahnlärm, Bundesamt für Verkehr, abgerufen am 5. Februar 2021
- 1 2 Schienenverkehrslärm. Umweltbundesamt, 10. August 2010, abgerufen am 27. Januar 2025.
- ↑ Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gustav Herzog, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/2056 –: Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Landverkehr. 26. Juli 2010, S. 11 (BT-Drs. 17/2638).