Schleppbahn
Schleppbahn ist eine dem Bergwerksbetrieb entnommene Bezeichnung für eine Güterbahn, auf der Verkehr analog zu den Schleppzügen zur Kohlen- und Erzförderung auf Grubenbahnen abgewickelt wird. Schleppbahnen dienen somit der Beförderung von Massengütern. Die Schleppzüge durchlaufen die Bahn von ihrem Anfangspunkt bis zum Endpunkt ohne Änderung in ihrer Zusammensetzung, also ohne nennenswerte Verschiebebewegungen zu erfordern.
In Österreich und Tschechien bezeichnet man auch einen privaten Gleisanschluss beziehungsweise ein Industriestammgleis als Schleppgleis oder Schleppbahn (tschechisch: vlečka) und einen auf diesen Gleisen verkehrenden Zug als Schleppzug. Die Bezeichnung als „Schleppbahn“ wird auf den Sprachgebrauch der österreichischen Eisenbahnbehörden im 19. Jahrhundert zurückgeführt: Als Schleppbahnen wurden damals Werks-, Anschluss-, Industrie- und ähnliche Bahnanlagen bezeichnet, die in öffentliche Bahnen einmündeten.
- ↑ Alfred Moser: Anschluss-, Schlepp- und Werksbahnen im Eigenbetrieb. Unter Berufung auf eine Verordnung des Handelsministeriums aus dem Jahr 1879. In: Schienenverkehr Aktuell (SVA), Verlag Pospischil, Wien. ZDB-ID 568412-2. Heft 8/2002, S. 46. Bei dieser Verordnung handelt es sich um die Verordnung des Handelsministeriums vom 25. Jänner 1879 betreffend die Verfassung der auf Eisenbahnen bezüglichen Projecte und die damit zusammenhängenden Amtshandlungen. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. VIII. Stück, ausgegeben und versendet am 5. Februar 1879. RGBl. Nr. 19/1879 (abgerufen am 23. April 2017): Die Schleppbahnen sind dort in den §§ 35 ff. (S. 141 ff.) behandelt.