Schrottimmobilie

Als Schrottimmobilie wird umgangssprachlich eine Immobilie mit nicht vorhandenem Geldwert und fehlender Verwertungsmöglichkeit bezeichnet.

  1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/baulandmobilisierungsgesetz.pdf. Abgerufen am 25. Oktober 2020.