Schulabbruch
Als Schulabbruch bezeichnet man in Deutschland den Abgang von einer Schule ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne Abschlusszeugnis einer besonderen Schule.
Als Schulabbruch bezeichnet man in Deutschland den Abgang von einer Schule ohne Hauptschulabschluss bzw. ohne Abschlusszeugnis einer besonderen Schule.