Schulautonomie

Unter Schulautonomie versteht man im österreichischen Bildungssystem die Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen. Das heißt, Schulen können bestimmte Angelegenheiten unter Mitwirkung der Schulpartner (Lehrer, Erziehungsberechtigte, Schüler) selbst entscheiden, im Unterschied zu jenen Bereichen, deren Umsetzung auf Basis von gesetzlichen Vorgaben und Erlässen zentral vorgegeben ist. Im Rahmen dieser Freiheiten ist es Schulen unter anderem auch möglich, Schwerpunkte zu setzen und sich von anderen Schulen abzuheben. Damit verbunden ist aber auch der Anspruch von Bildungspolitik und -verwaltung, dass die Schulentwicklung hauptsächlich der Einzelschule obliegt.

  1. Informationsblätter zum Schulrecht. (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Teil 4: Schulautonomie, S. 5.