Schuld (Privatrecht)
Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht). Das Nichtbestehen einer solchen Verpflichtung wird als Nichtschuld bezeichnet.
Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht). Das Nichtbestehen einer solchen Verpflichtung wird als Nichtschuld bezeichnet.