Schuldschein
Im Rechtsverkehr dient der Schuldschein den vertraglich gebundenen Parteien dazu, die Verpflichtungen des Schuldners aus einer Forderung festzuhalten.
Im Rechtsverkehr dient der Schuldschein den vertraglich gebundenen Parteien dazu, die Verpflichtungen des Schuldners aus einer Forderung festzuhalten.