Schuldunfähigkeit
Die Schuldunfähigkeit (auch Unzurechnungsfähigkeit, Zurechnungsunfähigkeit) schließt im Strafrecht die dem Täter vorwerfbare Schuld an einer rechtswidrig begangenen Straftat (Unrechtstatbestand) aus. Ihr Gegenteil ist die Schuldfähigkeit. Dazwischen steht die sogenannte verminderte Schuldfähigkeit.