Schuldvorwurf
Der Schuldvorwurf ist eine Strafbarkeitsvoraussetzung im deutschen Strafrecht. Ein erfüllter Schuldvorwurf bedeutet, dass ein individuell-persönlicher Vorwurf gegen den Täter erhoben werden kann, weil Gesinnung und Verhalten nicht mit der Rechtsordnung im Einklang stehen.