Schulpflicht reisender Kinder
Kinder beruflich Reisender unterliegen der Schulpflicht, deren Ausgestaltung der Lebenslage von Kindern beruflich Reisender gerecht wird. Kinder beruflich Reisender sind vor allem Abkömmlinge von Beschäftigten in Zirkus- und Schaustellerbetrieben, von ambulanter Händlern und Binnenschiffern.