Schussenbecken und Schmalegger Tobel

Das Gebiet Schussenbecken und Schmalegger Tobel war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8323341) im Südosten von Baden-Württemberg. Es wurde 2015 in das FFH-Gebiet Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute integriert.