Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation
Als Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation (πάθος, páthos – altgriechisch unter anderem für „Krankheit“) bezeichnet man den Schwangerschaftsabbruch, der vorgenommen wird, weil in der Pränataldiagnose eine schwere Erkrankung oder Entwicklungsstörung (Embryopathie) des Ungeborenen oder die Anlageträgerschaft des Kindes für eine Erkrankung festgestellt wurde.