Schwarz-Weiß-Rot

Reichsflagge
Vexillologisches Symbol
Seitenverhältnis2:3
Offiziell angenommen8. November 1892

Die Flagge mit drei waagerechten, gleich breiten Streifen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot war von 1867 bis 1871 Kennzeichen für Handels- und Kriegsschiffe des Norddeutschen Bundes, von 1871 bis 1919 die Nationalflagge (offiziell festgelegt 1892) des Deutschen Reiches in der Kaiserzeit und von 1933 bis 1935 eine von beiden Nationalflaggen des „Dritten Reiches“; die andere war die Hakenkreuzflagge der NSDAP, die 1935 durch die Nürnberger Gesetze als alleinige Nationalflagge eingeführt wurde. Im Kaiserreich wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu weithin akzeptierten Landesfarben. Nach 1919 blieben sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge der Weimarer Republik. In dieser Zeit wurden sie zunehmend von Monarchisten, Freikorps und anderen rechtsgerichteten Republikgegnern als Zeichen für ihre Ablehnung des republikanischen Staates verwendet.

Außerhalb Deutschlands ist die Farbenfolge Rot-Weiß-Schwarz besonders im arabischen Raum weit verbreitet und wird dort oft zusammen mit Grün verwendet (→ panarabische Farben).

  1. Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung. In: documentarchiv.de, abgerufen am 19. September 2020.