Schwarzfahren
Schwarzfahren ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für folgende Sachverhalte:
- Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, siehe Beförderungserschleichung
- Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis, siehe Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Einwilligung des Fahrzeughalters (§ 7 StVG), für strafrechtliche Folgen siehe unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs.