Schweizer Truppen in fremden Diensten

Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft vom 15. bis ins 19. Jahrhundert mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland. Hinter dem Ziel, die ungeregelte individuelle Reisläuferei einzudämmen, steckte auch die Absicht, finanzielle Einnahmen zu erzielen.

  1. Der moderne Schweizer Bundesstaat schaffte den fremden Militärdienst von Schweizer Söldnern schrittweise ab: die geführten, ganzen Truppenkörper 1849 bzw. 1859 und den unbewilligten von Einzelpersonen 1927. Ausnahmen gelten für die Päpstliche Schweizergarde und die Auslandeinsätze der Schweizer Armee in neuerer Zeit.