Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist nach deutschem Schwerbehindertenrecht die gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in Betrieben und Dienststellen.

Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.