Screenreader

Ein Screenreader (englisch screen reader „Bildschirmvorleser“), auch Vorlese-Anwendung genannt, ist eine Software, die Blinden und Sehbehinderten eine alternative Benutzerschnittstelle anstelle des Textmodus oder anstelle einer grafischen Benutzeroberfläche bietet. Ein Screenreader vermittelt die Informationen, die gewöhnlich auf dem Bildschirm ausgegeben werden, mithilfe nicht-visueller Ausgabegeräte. Die Bedienelemente und Texte werden dabei mittels Sprachsynthese akustisch mithilfe eines Soundchip wiedergegeben, der im PC oder in einer zusätzlichen Soundkarte verbaut ist, oder werden taktil über eine Braillezeile erfasst.

Die Ausgabe ist dabei nicht auf Text beschränkt: Wiedergegeben werden alle am Bildschirm dargestellten grafischen Elemente wie Fenster, Menüs, Auswahlboxen, aktuelle Eingabeposition, Symbole usw. Die Ausführlichkeit der Wiedergabe dieser Elemente ist dabei in der Regel jeweils individuell einstellbar. Über Sprachausgabe und Braillezeile werden damit nicht nur einzelne Programme, sondern die gesamte grafische Benutzeroberfläche für Blinde und Sehbehinderte bedienbar.

Einige Screenreader sind auf spezielle Anwendungen beschränkt und ermöglichen keinen Zugriff auf das Betriebssystem. Die Screenreader werden dabei meist mit der Tastatur oder Steuertasten einer Braillezeile bedient.

Screenreader ermöglichen u. a. auch das Lesen und Bedienen von Webseiten. So werden bei visuellen Inhalten (Grafiken, Animationen, Videos) deren Alternativtexte vorgelesen. Mit speziellen Tastenkombinationen kann z. B. von Überschrift zu Überschrift (in der Regel mit der Taste H) und von Absatz zu Absatz (in der Regel mit der Taste P) gesprungen werden. Auch das direkte Ansteuern weiterer Textstrukturen ist möglich. Voraussetzung ist jedoch die barrierefreie Gestaltung einer Webpräsenz.

  1. Screenreader: Funktionsweise, Tools und Bedeutung für Barrierefreiheit. In: IONOS. 20. Januar 2026, abgerufen am 5. März 2026.
  2. Was ist ein Screenreader? So funktioniert barrierefreie Sprachausgabe. In: AccessGO - Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit. Abgerufen am 5. März 2026.