Seekammer der DDR
Die Seekammer der DDR– international auch als Marine Court of the G. D. R. bezeichnet – war ein beim 1953 gegründeten Seefahrtsamt der DDR (SFA) angesiedelter Spruchkörper zur Untersuchung von Unfällen in der Seeschifffahrt. Sie legte besonderen Wert darauf, dass sie bezüglich der Untersuchungen und Entscheidungen an keinerlei Weisung gebunden war, sondern nur an das geltende Recht der DDR. Die Seekammer setzte sich aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern zusammen. Der Leiter der Seekammer der DDR konnte Ordnungsstrafbescheide erlassen. Zu den von ihr nach einer Seekammerverhandlung ausgesprochenen Sanktionen gehörten der Entzug eines vom Seefahrtsamt ausgestellten Befähigungszeugnisses/Berechtigungsnachweises, entweder zeitweilig begrenzt oder auf Dauer. Dagegen war Beschwerde zulässig. Über derartige Beschwerden entschied die sogenannte Große Spruchkammer unter einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die als Schifffahrtssachverständige galten. Als Beauftragter des Staates zur Untersuchung von Seeunfällen und in den Verhandlungen vor der Seekammer und der Großen Spruchkammer fungierte ein Seekommissar, der bis 1981 den Titel Havariekommissar trug. Der Havariekommissar, wie auch ab 1981 der Seekommissar der DDR, wurde vom Minister für Nationale Verteidigung ernannt.
- ↑ 1960 wurden im Gesetzblatt der DDR (Nr. 34 aus dem Jahr 1960) die „Verordnung über das Seefahrtsamt der DDR“ und die „Anordnung über das Statut des Seefahrtsamtes der DDR“ veröffentlicht.
- ↑ Lexikon Seefahrt, 3. bearbeitete und ergänzte Auflage, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, Stichwort „Seekammer der DDR“, S. 485 Spalte 1.
- ↑ Hartmut Zimmermann: DDR Handbuch. Hrsg.: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3. Auflage. Band 2. Verlag für Wissenschaft und Politik, Köln 1985, ISBN 3-8046-8642-7, S. 1142.
- ↑ Lexikon Seefahrt, 3. bearbeitete und ergänzte Auflage, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, Stichwort „Seekommissar“ S. 485 Spalte 2.