Seelische Behinderung

Eine seelische Behinderung bezeichnet eine Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern kann.

  1. § 2 SGB IX - Einzelnorm. Abgerufen am 5. Oktober 2025.