Sejmmarschall
| Sejmmarschall | |
|---|---|
| Marszałek Sejmu | |
| Amtierend Włodzimierz Czarzasty seit dem 18. November 2025 | |
| Anrede | Eure Exzellenz |
| Vorsitzender von | Sejm |
| Stellvertreter | Stellvertretender Sejmmarschall |
| Stellvertreter von | Präsident |
| Ernennung durch | Sejm |
| Schaffung des Amtes | 31. Oktober 1548 |
| Erster Amtsinhaber | Jan Sierakowski |
| Website | |
Sejmmarschall (poln. Marszałek Sejmu) ist das höchste Amt im Sejm, neben dem Senat eine Kammer des polnischen Parlaments. Der Sejmmarschall leitet als Parlamentspräsident die Arbeit des Sejm und wacht über ihren würdigen sowie rechtmäßigen Ablauf. Er wird am Anfang einer Legislaturperiode gewählt und muss selbst Abgeordneter sein. Der Sejmmarschall übernimmt im Fall der Verhinderung des Präsidenten oder dessen Ablebens das Amt als geschäftsführender Präsident, im letzteren Fall bis zu den vorgeschriebenen Neuwahlen. Dieser verfassungsrechtlichen Sonderstellung folgend, nimmt der Sejmmarschall in der Präzedenz die zweite Stelle hinter dem Präsidenten ein.
- ↑ Vgl. Art. 131 Abs. 1 und 2 der Verfassung der Republik Polen i. d. V. vom 2. April 1997