Sejmmarschall

Sejmmarschall
Marszałek Sejmu
Amtierend
Włodzimierz Czarzasty
seit dem 18. November 2025
Anrede Eure Exzellenz
Vorsitzender von Sejm
Stellvertreter Stellvertretender Sejmmarschall
Stellvertreter von Präsident
Ernennung durch Sejm
Schaffung des Amtes 31. Oktober 1548
Erster Amtsinhaber Jan Sierakowski
Website

Sejmmarschall (poln. Marszałek Sejmu) ist das höchste Amt im Sejm, neben dem Senat eine Kammer des polnischen Parlaments. Der Sejmmarschall leitet als Parlamentspräsident die Arbeit des Sejm und wacht über ihren würdigen sowie rechtmäßigen Ablauf. Er wird am Anfang einer Legislaturperiode gewählt und muss selbst Abgeordneter sein. Der Sejmmarschall übernimmt im Fall der Verhinderung des Präsidenten oder dessen Ablebens das Amt als geschäftsführender Präsident, im letzteren Fall bis zu den vorgeschriebenen Neuwahlen. Dieser verfassungsrechtlichen Sonderstellung folgend, nimmt der Sejmmarschall in der Präzedenz die zweite Stelle hinter dem Präsidenten ein.

  1. Vgl. Art. 131 Abs. 1 und 2 der Verfassung der Republik Polen i. d. V. vom 2. April 1997