Selbsteintritt (Vertragsrecht)
Selbsteintritt bedeutet im deutschen Vertragsrecht die Befugnis einer Person, in ein zwischen anderen Beteiligten abgeschlossenes oder auszuführendes Handelsgeschäft als Vertragspartner einzutreten oder das Geschäft auf eigene Rechnung zu übernehmen.
- ↑ Jörg Berwanger: Selbsteintritt. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 17. Juni 2023.