Selbstjustiz

Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.

  1. Eigenjustiz in Pforzheim Genervt wegen Ruhestörung – plötzlich zieht Mann Gewehr , auf m.focus.de
  2. Kündigung bei irrtümlich zu wenig bezahlter Miete.html, auf abendblatt.de
  3. Selbstjustiz duden.de, abgerufen am 31. August 2016.