Semicha
Semicha, auch Semichah und Smicha, (hebräisch סְמִיכָה, AHL sĕmiḵa ‚Auflegen (der Hände)‘, im Hebräischen auch סְמִיכָה לְרַבָּנוּת, AHL sĕmiḵa lĕ-Rabbanuṯ ‚rabbinisches Auflegen‘ oder סְמִיכוּת, AHL sĕmiḵuṯ ‚Auflegung‘) bezeichnet im Judentum einerseits die formelle Ordination als Rabbiner. Durch die Semicha wird die Berechtigung zugesprochen, gültige Entscheidungen in Fragen des Religionsgesetzes, der Halacha, zu treffen. Andererseits wird damit das Auflegen oder Aufpressen der Hände auf ein Opfertier im בֵּית־הַמִּקְדָּשׁ Bet HaMikdasch, deutsch ‚Jerusalemer Tempel‘ bezeichnet. Ferner werden Semichot als Nachweis der Qualifikation für bestimmte religiöse Tätigkeiten und Funktionen vergeben.