Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung ist die Stellung einer Sicherheit, die für bestimmte Sachverhalte von Amts wegen oder kraft vertraglicher Vereinbarung gefordert wird. Diese Sicherheitsleistung dient im Privatrecht primär dem Gläubigerschutz. Im Straf- und Ordnungswidrigkeiten­verfahren hat die Sicherheitsleistung den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch zu sichern. Im Finanzmarktrecht soll sie primär die Krisenfestigkeit des Finanzsystems erhöhen.

  1. Susann Friedemann, Formwechsel eines insolventen Unternehmens, 2004, S. 112
  2. Florian Ladengruber/Wolfgang Wessely, Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme, in: Wolfgang Wessely (Hrsg.), Verwaltungsstrafverfahren in der Praxis, 2011, S. 80