Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze

Als Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze bezeichnet man die im Falle einer Feststellung des Notstandes in Deutschland anwendbaren Gesetze. Sicherstellungsgesetze können angewendet werden, wenn der äußere Notstand gilt, also z. B. der Verteidigungsfall. Vorsorgegesetze hingegen können auch im Falle von besonderen Gefahrenlagen, etwa Naturkatastrophen, angewendet werden.

  1. Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK), abgerufen am 2. Oktober 2025.