Sicherungsgrundschuld
Die Sicherungsgrundschuld sichert den Inhaber wegen einer Forderung gegen den Eigentümer oder Dritten dadurch, dass er sich bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung aus der Grundschuld befriedigen darf.
Die Sicherungsgrundschuld sichert den Inhaber wegen einer Forderung gegen den Eigentümer oder Dritten dadurch, dass er sich bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung aus der Grundschuld befriedigen darf.