Sichtweite (Verkehrsplanung)

Sichtweite bezeichnet in der Verkehrsplanung die Strecke, die Menschen am Steuer eines Fahrzeugs auf einer Straße in Fahrtrichtung überblicken können. Eine ausreichende Sichtweite ermöglicht es, den weiteren Verlauf der Straße und mögliche Hindernisse auf ihr frühzeitig zu erkennen und das Fahrverhalten daran anzupassen. Sie gilt daher als eine wichtige Voraussetzung für die Verkehrssicherheit und spielt beim Entwurf von Straßen eine zentrale Rolle. Planende achten darauf, dass entlang einer Strecke und in beiden Fahrtrichtungen ausreichend Sicht vorhanden ist.

Die Sichtweite auf freier Strecke unterscheidet sich von den Sichtanforderungen an Kreuzungen und Einmündungen. Während auf freier Strecke vor allem der rechtzeitige Blick auf den Straßenverlauf und mögliche Hindernisse entscheidend ist, stehen an Knotenpunkten andere Situationen im Mittelpunkt, etwa das Einfahren in den Verkehr oder das Heranfahren an eine Kreuzung. In diesem Zusammenhang wird zwischen der Anfahrsicht, der Annäherungssicht und der Haltesicht unterschieden.

In Deutschland beschreiben die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sowie die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), welche Sichtweiten für unterschiedliche Entwurfssituationen erforderlich sind.