Sitte

Der Begriff Sitte bezeichnet eine auf sozialer Gewohnheit und Tradition beruhende, nicht erzwingbare, aber in gewissem Maß (durch den Druck der öffentlichen Meinung) verbindliche, äußere Verhaltensregel innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft. „Gesittung“ ist Grundlage der Sittlichkeit. Abwertend werden unerwünschte Gewohnheiten manchmal auch als „Unsitte“ bezeichnet. Im Gegensatz zu Recht ist Sitte nicht erzwingbar.

Sitte ist zudem die umgangssprachliche Kurzform von Sittenpolizei.

  1. Die große Bertelsmann Lexikothek. In: Lexikon-Institut Bertelsmann (Hrsg.): Bertelsmann Lexikon in 15 Bänden. Band 13. Bertelsmann Lexikothek Verlag GmbH, Gütersloh 1985, ISBN 3-570-03893-9, S. 231.
  2. vgl. Ferdinand Tönnies: Die Sitte. 1908