Sommerhaus (Lübeck)
Mit Sommerhaus oder Gartenhaus werden in Lübeck bau- und sozialgeschichtlich mit hanseatischem Understatement die Nebenwohnsitze von Lübecker Bürgern bezeichnet, die vor Aufhebung der Torsperre 1864 auf Gartengrundstücken außerhalb der Lübecker Altstadt und der Lübecker Stadtbefestigung entstanden sind.