Sonderpolizei des Bundes

In Deutschland bezeichnet der Begriff Sonderpolizei des Bundes spezialisierte Polizeibehörden auf Bundesebene, die für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind. Diese Behörden ergänzen die allgemeinen Polizeiaufgaben der Länder durch ihre Spezialisierung auf spezifische Fachgebiete.

  1. https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/JURA.2009.96/html?lang=de
  2. Hans Hofmann: Bundespolizei. Staatslexikon, 8. Juni 2022, abgerufen am 17. März 2025.