Sonderrechtsverhältnis

Als Sonderrechtsverhältnis (oder Sonderstatusverhältnis, besonderes Gewaltverhältnis) bezeichnete man in der deutschen Rechtswissenschaft einen Zustand der gesteigerten Bindung des Bürgers an den Staat, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat (allgemeines Gewaltverhältnis) hinausgeht.