Sonstige Einkünfte (Deutschland)

Die sonstigen Einkünfte gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der sonstigen Einkünfte sind § 22 und § 23 EStG.