Sonstige Kostenträger
Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen.
Dazu gehören:
- Sozialhilfe,
- Zivildienst,
- Polizei,
- Bundespolizei,
- Bundeswehr,
- EU/Zwischenstaatliches Abkommen,
- Bundesentschädigungsgesetz,
- Unfallversicherungsträger.