Sonstige Kostenträger

Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen.

Dazu gehören:

  • Sozialhilfe,
  • Zivildienst,
  • Polizei,
  • Bundespolizei,
  • Bundeswehr,
  • EU/Zwischenstaatliches Abkommen,
  • Bundesentschädigungsgesetz,
  • Unfallversicherungsträger.