Elterliche Sorge (international)

Die elterliche Sorge bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht (und auch Pflicht) eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Strittig ist das Sorgerecht häufig bei einem Getrenntleben der Eltern, sowie in Fällen, in denen weitere Parteien – beispielsweise Behörden – Entscheidungsrechte über den Aufenthalt von Kindern ausüben.

Besondere Probleme ergeben sich, wenn Elternteile, die um die elterliche Sorge für ein Kind streiten, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben (vgl. Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung).